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Durch die Taufe werden wir zu Kindern Gottes. Dies bedeutet, dass wir unsere Kinder mit der Taufe unter den Schutz Gottes stellen und ihnen dadurch die Möglichkeit bieten jederzeit zu Gott zu kommen, egal auf welche Wege sie das Leben führt. Denn Gott ist immer und für alle da, die sich zu ihm bekennen. Unsere Täuflinge 2006 Unsere Täuflinge 2007 Unsere Täuflinge 2008 Zuständig für die Taufe ist die Pfarre des ständigen Wohnsitzes des Täuflings. Es kann aber auch in einer anderen Pfarre getauft werden. Dazu ist aber die schriftliche Tauferlaubnis der Wohnpfarre notwendig. Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen möchten, dann machen Sie bitte telefonisch oder in einer Sprechstunde einen Termin für ein Taufgespräch mit GR Josef Gugler aus. Für das Taufgespräch bereiten Sie bitte nachstehende Dokumente vor – sie dienen als Grundlage für die Eintragung ins Taufbuch: Vom Kind:
Von Eltern, die kirchlich getraut sind:
Von Eltern, die standesamtlich getraut sind:
Von nicht verheirateten Müttern:
Von den Paten:
Der Pate muss vom Täufling (Erwachsenentaufe) oder von dessen Eltern bestimmt werden und bereit sein, das Amt zu übernehmen. Er muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, katholisch und gefirmt sein, sowie das Sakrament der Eucharistie (Erstkommunion) bereits empfangen haben; auch muss er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht. (Für Personen, die in unserer Pfarre getauft wurden, sind keine Taufscheine erforderlich. Analoges gilt für Trauungsscheine.)
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Stand: 16.02.13