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In der Pressekonferenz der Bundesregierung, an der als Vertreter aller Religionsgemeinschaften auch Kardinal Christoph Schönborn teilnahm, wurden am 23. April 2020 die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten vorgestellt, die ab dem 15. Mai umzusetzen sind.

 

„Die umfangreichen Gespräche der letzten Tage, die Abstimmungsarbeit und Bemühungen aller beteiligten Verantwortlichen zu diesem Schritt bedeuten für mich eine große Freude. Das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten ist für uns Christinnen und Christen wesentlich für unseren Glauben“, betont Bischof Alois Schwarz in einer ersten Stellungnahme.

Die Konkretisierungen, die ab 15. Mai 2020 in den Kirchen der Diözese St. Pölten gelten, werden zeitnah veröffentlicht.

Die vorgestellten Rahmenbedingungen - und damit die Grundlage für die Ausarbeitung der diözesanen Bestimmungen - sind:

  • die Beschränkung der anwesenden Personen auf 1 Person pro 20 Quadratmeter
  • ein verpflichtend einzuhaltender Mindestabstand von 2m (dies gilt nicht für Personen im gleichen Haushalt)
  • das verpflichtende Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (für Kinder ab dem 7. Lebensjahr)
  • das Desinfizieren häufig genutzter Oberflächen
  • eine verpflichtende Einlasskontrolle und entsprechende Ordnerdienste

In Bezug auf die Feier der Eucharistie werden derzeit auf Österreichebene gemeinsam mit Experten aus dem Gesundheitsbereich Möglichkeiten geprüft, ob bzw. in welcher Form der Kommunionempfang stattfinden kann. (Quelle: www.dsp.at)