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Die Österreichische Bischofskonferenz hat heute am Sonntag detaillierte Regeln für die ab 15. Mai wieder mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen veröffentlicht. Eckpunkte der Rahmenordnung sind dabei die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten, schon bekannten Auflagen:

 

                  • pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes
                  • Mindestabstand von zwei Metern
                  • Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion
                  • Desinfektion von Flächen oder Vorrichtungen (z.B. Türgriffe)
                  • Willkommensdienst zur Sicherstellung der Einhaltung der Regeln

Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird. Ebenso werden Regeln für einzelne Feierformen konkretisiert.

Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz.

Die Rahmenordnung im Detail: Rahmenordnung als pdf-Dokument

Hirtenwort der österreichischen Bischöfe