Am 14. Mai wurde eine Ergänzung der Rahmenordnung der Bischöfe betreffend Gottesdienste im Freien publiziert. Dieser Ergänzung nach sind Gottesdienste im Freien unter folgenden Voraussetzungen ab 15. Mai möglich:
- Der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden (ausgenommen sind Personen, die im selben Haushalt wohnen) ist immer einzuhalten ( auch bei Prozessionen und Bittgängen).
- Ein Willkommensdienst aus der (Pfarr-)Gemeinde ist als Service vorzusehen.
- Desinfektionsmittel sollen für alle sichtbar zur Verfügung stehen.
- Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen.
- Gemeinsames Singen und Beten ist wie im Kirchenraum auf ein Minimum zu beschränken.
Heute, am 15. Mai wurde eine Änderung der Rahmenordnung bekannt gegeben. Der Abstand bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen ist nicht mehr „mindestens 2 Meter“, sondern „mindestens 1 Meter, empfohlen sind 2 Meter“. Alle anderen Regelungen bleiben aufrecht.