Am 14. Mai wurde eine Ergänzung der Rahmenordnung der Bischöfe betreffend Gottesdienste im Freien publiziert. Dieser Ergänzung nach sind Gottesdienste im Freien unter folgenden Voraussetzungen ab 15. Mai möglich:

 

Ergänzung der Rahmenordnung

 Heute, am 15. Mai wurde eine Änderung der Rahmenordnung bekannt gegeben. Der Abstand bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen ist nicht mehr „mindestens 2 Meter“, sondern „mindestens 1 Meter, empfohlen sind 2 Meter“. Alle anderen Regelungen bleiben aufrecht.

Derzeit gültige Rahmenordnung