Aufgrund der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom Mittwoch dieser Woche hat die Bischofskonferenz eine erneuerte Rahmenordnung erlassen, die ab Freitag, 29. Mai 2020 überdiözesan österreichweit gilt. Darin sind weitere Erleichterungen bei katholischen Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Begräbnissen erlassen worden.

Ab 29. Mai 2020 gilt daher folgende Regelung:

 

Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden.

Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten an Gottesdiensten über die verschiedensten Medien teilzunehmen.

Auch für Hochzeiten und Begräbnisse gibt es neue maximale Teilnehmerzahlen: 100 Personen

Regelungen zum Fronleichnamsfest in unserer Pfarre werden noch bekannt gegeben.

Hinweise auf der diözesanen Homepage