Während der Gottesdienste in Kirchen war bisher das Tragen eines MNS verpflichtend. Ab 15. September ist während der Gottesdienste in der Kirche die FFP2-Maske wieder obligatorisch.
Grund für die Maskenpflicht ist der Umstand, dass bei Gottesdiensten die "3G-Regel" grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. In diesem Fall kann das Tragen der FFP2-Maske entfallen.Wie schon seit Anfang Juli, so ist weiterhin kein Mindestabstand einzuhalten, es gibt auch keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.