Wesen und Aufgabe des Pfarrkirchenrates (Pfarrordnung, § 23-§ 28)
Der Pfarrkirchenrat hat in der Pfarre die kirchliche Vermögensverwaltung und die Baulastangelegenheiten zu besorgen.
- Vermögensverwaltung der Pfarre und der Pfarrkirche sowie der Filialkirche(n)
- Nimmt Aufgaben des pfarrlichen Wirtschaftsrates für die Pfarrpfründe wahr. Vertretung der Pfarrpfründe nach außen verbleibt dem Pfarrer.
- Begründung und Lösung von Verträgen
- Verwaltung der konfessionellen Friedhöfe
Organisation (Pfarrordnung § 29)
Der PKR besteht aus dem Vorsitzendem und mindestens vier, höchstens zehn Pfarrangehörigen. Die Mitglieder werden vom Pfarrer über den Dechant der bischöfl. Behörde zur Ernennung vorgeschlagen. Mindestens die Hälfte der zu ernennenden Mitglieder sind vom Pfarrgemeinderat namhaft zu machen, mindestens zwei der Mitglieder müssen aus den Reihen der Mitglieder des PGR sein. Die Ernennung erfolgt durch Dekret der bischöflichen Behörde.
Der Pfarrkirchenrat unserer Pfarre:
Vorsitzender: Mag. Peter RÜCKL
Stellvertreter: OStR Mag. Karl HÖBARTNER
Schriftführerin: Margit HAIDL
Weitere Mitglieder: Wilma Höbartner, Ing. Christian MÜLLER, Ing. Johann Rupf, Prok. Walter SCHMID, Wolfgang Sekora, Norbert TRASTALLER